Rückerstattungs-Regeln (B2B)
Diese Regelungen gelten für Verträge zwischen WALDSIEGEL und Unternehmern (§ 14 BGB). Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind unsere Leistungen nicht bestimmt.
Anwendungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für alle entgeltlichen Leistungen von WALDSIEGEL (Pakete, Audits, Retainer) sowie für ergänzende Services. Ergänzend gelten unsere AGB. Im Konfliktfall haben individuell vereinbarte Regelungen Vorrang.
Allgemeine Grundsätze
- Erstattungen erfolgen nach dem Grundsatz der Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit.
- Bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht mehr stornierbare Auslagen sind nicht erstattungsfähig.
- Erstattungen erfolgen auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung.
Pakete (Fixpreis)
Stornierung vor Leistungsbeginn
Geht uns die Stornierung vor dem vereinbarten Kickoff zu, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen abzüglich nachweisbarer Vorleistungen (z. B. vorbereitende Analysen) und externer, nicht stornierbarer Kosten.
Stornierung nach Leistungsbeginn
Bei Stornierung nach Beginn erfolgt eine pro-rata Abrechnung: Wir erstatten den Fixpreis anteilig für noch nicht erbrachte Leistungen; erbrachte Deliverables und Arbeitstage werden angerechnet.
On-Demand-Audits (Tagessatz)
- Abgesagte Vor-Ort-Termine weniger als 5 Werktage vor Terminbeginn: 50 % der geplanten Tagessätze zzgl. nicht stornierbarer Auslagen.
- Abgesagte Vor-Ort-Termine weniger als 2 Werktage vor Terminbeginn: 100 % des ersten geplanten Tages zzgl. Auslagen.
- Remote-Slots können bis 2 Werktage vorher kostenfrei verschoben werden.
Retainer (Monatspauschale)
- Kündigung zum Monatsende gemäß Vertrag. Bereits abgerechnete Monate sind nicht erstattungsfähig.
- Nicht genutzte Kontingente verfallen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist (Option auf Übertrag vereinbar).
Mängel, Nachbesserung, Rückzahlung
Zeigt der Kunde innerhalb der vertraglichen Rügefrist wesentliche Mängel an, leisten wir Nachbesserung in angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl und ist die Leistung für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde bei Fixpreisprojekten eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder – bei erheblicher Pflichtverletzung – vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Vergütung wird dann pro-rata erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den AGB.
SLA-Gutschriften (falls vereinbart)
Bei vertraglich garantierten Reaktions-/Bereitstellungszeiten gewähren wir Gutschriften, falls diese schuldhaft unterschritten werden. Gutschriften werden mit künftigen Rechnungen verrechnet; Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Nicht erstattungsfähige Positionen
- Bereits übergebene Arbeitsergebnisse, die nutzbar sind.
- Externe Gebühren und Reiseleistungen, soweit nicht stornierbar.
- Interne und externe Vorbereitungsaufwände, wenn der Kickoff innerhalb von 5 Werktagen abgesagt wurde.
Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt werden Termine verschoben. Erstattungen erfolgen nur für ersparte Aufwände; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Verfahren & Fristen
- Antrag: E-Mail an waldsiegel@gmail.com mit Projektkennung, Rechnungsnummer und Begründung.
- Bearbeitung: Eingangsbestätigung binnen 2 Werktagen; Entscheidung in der Regel binnen 10 Werktagen.
- Auszahlung: Innerhalb von 14 Kalendertagen nach positiver Entscheidung.
Beispielrechnungen
Paket (12.900 €): Lieferung 60 % der vereinbarten Deliverables erfolgt. → Erstattung 40 % (= 5.160 €) abzüglich nicht stornierbarer Auslagen.
Audit (3 Tage à 1.250 €): Absage 1 Werktag vorher. → In Rechnung: 1.250 € (Tag 1) + nicht stornierbare Auslagen; übrige Tage ohne Berechnung.
Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin. Zwingende verbraucherschützende Normen sind mangels Verbrauchereigenschaft nicht anwendbar.
Änderungen dieser Regelung
Wir behalten uns Aktualisierungen vor. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Das Aktualisierungsdatum wird in der Fußnote der Seite geführt.